Barrierefreiheitserklärung

Erklärung der Barrierefreiheit für das RWTH Jobportal

Die RWTH Aachen ist bemüht, ihre Jobportal-Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Überprüfung der Jobportal-Webseiten erfolgte durch die externe Prüfstelle TWIN CUBES GmbH im Jahr 2022.

Der Umfang des Tests auf Barrierefreiheit beinhaltete eine Stichprobe von sieben Seiten. Die Seitenauswahl wurde von der Prüfstelle durchgeführt und ist repräsentativ.

Die Barrierefreiheit wurde mithilfe des BITV-Tests geprüft. Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019 bzw. die in der BITV referenzierte EN 301 549 V3.2.1.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die im Rahmen der unabhängigen, repräsentativen Stichprobe ausgewählten Seiten wurden durch die externe Prüfstelle TWIN CUBES GmbH als BITV- / EN 301 549-konform bewertet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Auf der Shibboleth-Login Seite fehlt die Bezeichnung der beiden Eingabefelder Benutzername und Passwort.
  • Das Rechen-(Re)Captcha für die Sicherheitsabfrage kann für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zur Barriere werden.

Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.12.2024 erstellt.

 

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Jobportals aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren: 

Abteilung 5.5 - IT-Strategie und IT-Organisation
Jacqueline Kubitschek
Templergraben 55
52062 Aachen
Telefon: 0241 80 94287
E-Mail: Jacqueline.Kubitschek@zhv.rwth-aachen.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik  einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de